Die UNESCO-Richtlinien

Dem Welterbeprogramm der UNESCO liegt der Leitgedanke zugrunde, dass „Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Denkmäler können in die Welterbeliste aufgenommen werden, wenn sie drei Charakteristika erfüllen. Diese sind: Einzigartigkeit, historische Echtheit und Unversehrtheit. Zudem muss ein überzeugender Managementplan für die Stätte erarbeitet werden. Dazu gehört, dass die Welterbestätten für die Öffentlichkeit zugänglich werden oder bleiben, die Besucherströme sinnvoll gelenkt werden und die Besucher ausreichende Informationen über die Anlagen erhalten. Auch eine Verpflichtung zur wissenschaftlichen Erforschung und technischen Sicherung ist mit der Aufnahme unter die Welterbestätten verbunden.

 

Die Erarbeitung des Antrags

Seit 2007 wird der Welterbeantrag in einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft aus Vertretern der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK), des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (LfDH), der Stadt Kassel und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst erarbeitet.

In gemeinsamer Abstimmung konnten bis zum Mai 2010 die Kerngedanken der Antragstellung ausformuliert werden. Parallel zu den grundlegenden Entscheidungen, mit welchen Schwerpunkten das Welterbekomitee am erfolgreichsten zu überzeugen ist, recherchierten die Wissenschaftler das breite Spektrum jener Details, die das Handbuch, das „Manual“, der UNESCO als Leitfaden für die Antragstellung vorgibt.

Von Anfang an hat die Bewerbung um Aufnahme in die Welterbeliste in Kassel breite gesellschaftliche Unterstützung erfahren, unter anderem durch den Verein Bürger für das Welterbe, die von der IHK Kassel ausgerufene Initiative UNESCO-Welterbe sowie durch einen Zusammenschluss aus 30 Kasseler Kulturgesellschaften mit zusammen 5 000 Mitgliedern.

Einzigartig bei einer Welterbeanmeldung war der Ansatz des Landes Hessen, bereits im Vorfeld international besetzte Expertenworkshops zu organisieren. Diese internationalen Experten standen den Fachleuten des Landes auch während der folgenden Recherche und Ausformulierung beratend zur Seite.

Die Stadt hat frühzeitig so genannte Kern- und Pufferzonen festgelegt. Sie gewährleisten, dass eventuelle bauliche Veränderungen welterbeverträglich sind. Zudem wurden alle relevanten Bau- und Entwicklungsmaßnahmen der Stadt innerhalb des Welterbeworkshops beraten und orientieren sich am Schutz des Parkensembles.

Anfang Oktober 2010 wurde der Antrag – bestehend aus dem Nominierungsantrag und einem Managementplan, der sich mit Erhalt und Pflege sowie der Nutzung der potenziellen Welterbestätte befasst – zu einer ersten Vorprüfung an die Beauftragte der Kultusministerkonferenz übergeben.

Im August 2011 erfolgte schließlich die Unterzeichnung des Welterbeantrags durch die hessische Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann als Vertreterin des Vertragsstaates. Nach Weiterleitung des Antrags durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst über die Kultusministerkonferenz an das Auswärtige Amt wurde der Antrag im Februar 2012 dem zuständigen Fachgremium der UNESCO zur Prüfung überreicht.





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